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   Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-332/20   

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Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-332/20 (https://dejure.org/2022,3409)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.02.2022 - C-332/20 (https://dejure.org/2022,3409)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. Februar 2022 - C-332/20 (https://dejure.org/2022,3409)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Roma Multiservizi und Rekeep

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Konzessionsverträge - Vergabe der Verwaltung des integrierten Schuldienstes an eine gemischt öffentlich-private Kapitalgesellschaft - Ernennung des privaten Gesellschafters gemäß einem Vergabeverfahren - Erfordernis ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 06.05.2010 - C-145/08

    Club Hotel Loutraki u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-332/20
    In der Rechtssache, in der das Urteil Club Hotel Loutraki u.

    Im Urteil Healthcare, wie auch im Urteil Club Hotel Loutraki u.

    Meines Erachtens sind, wie dies auch in den Rechtssachen, in denen die Urteile Club Hotel Loutraki u.

    Im Unterschied zu der Rechtssache, in der das Urteil Club Hotel Loutraki u.

    Aus dem Urteil Club Hotel Loutraki u.

    14 Urteil vom 6. Mai 2010 (C-145/08 und C-149/08, im Folgenden: Urteil Club Hotel Loutraki u.

    a., EU:C:2010:247).

    15 Urteil Club Hotel Loutraki u.

    16 Urteil Club Hotel Loutraki u.

    17 Urteil Club Hotel Loutraki u.

    18 Urteil Club Hotel Loutraki u.

    19 Urteil Club Hotel Loutraki u.

    Auch wenn der Gerichtshof im Urteil Acoset den Begriff "gemischter Vertrag" nicht verwendete, so tat er dies doch in den Urteilen Club Hotel Loutraki u.

    Auch wenn man zudem davon ausginge, dass die Richtlinie 2014/24 im vorliegenden Fall zur Anwendung kommt und dass der im Ausgangsverfahren in Rede stehende Vertrag nicht unter den Begriff "gemischter öffentlicher Auftrag" im Sinne von Art. 3 dieser Richtlinie fällt, weil die Auswahl eines privaten Gesellschafters zur Gründung einer gemischten Gesellschaft keinen öffentlichen Auftrag betrifft (vgl. Fn. 24), kann dieser Vertrag doch der weiter gefassten Kategorie der gemischten Verträge zugeordnet werden, die der Gerichtshof in den Urteilen Club Hotel Loutraki u.

  • EuGH, 15.10.2009 - C-196/08

    Acoset - Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabe

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-332/20
    Im Urteil Acoset befasste sich der Gerichtshof, befragt nach einer unmittelbaren Vergabe eines lokalen integrierten Wasserversorgungsdienstes an eine gemischt öffentlich-private Kapitalgesellschaft, nicht mit der Frage, ob der Vertrag, der in Rede stand, einen gemischten Vertrag darstellte, dessen einzelne Teile untrennbar miteinander verbunden waren und somit ein unteilbares Ganzes bildeten.

    Jedoch lässt sich das Urteil Acoset nicht dahin auslegen, dass im Fall eines aus mehreren Teilen bestehenden Vertrags, bei dem ein Teil die Errichtung einer gemischt öffentlich-privaten Kapitalgesellschaft betrifft, dieser Teil nicht zu berücksichtigen wäre und nur die übrigen Teile zu prüfen wären.

    Somit ist das Urteil Acoset dahin zu verstehen, dass der Gerichtshof zum Ersten implizit die Auffassung vertreten hat, dass es sich um einen gemischten Vertrag handelte, dessen Teile ein unteilbares Ganzes bildeten, und zum Zweiten der Ansicht war, dass der Teil betreffend die lokale Gemeinwohldienstleistung den Hauptgegenstand des Vertrags darstellte.

    In Anbetracht des notwendigerweise individuellen Charakters der Bedingungen und Kriterien der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und/oder der beruflichen und fachlichen Befähigung(44) und in Übereinstimmung mit dem Urteil Acoset(45) lässt sich aus dieser Feststellung auch der Hinweis ableiten, dass die in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Anforderungen an die öffentliche und private Beteiligung qualitative Auswahlkriterien darstellen.

    4 Vgl. u. a. Urteil vom 15. Oktober 2009, Acoset (C-196/08, im Folgenden: Urteil Acoset, EU:C:2009:628).

    Auch wenn der Gerichtshof im Urteil Acoset den Begriff "gemischter Vertrag" nicht verwendete, so tat er dies doch in den Urteilen Club Hotel Loutraki u.

    Vgl. insoweit auch Urteil Acoset (Rn. 54 und 61).

    29 Vgl. Art. 2 Abs. 1 Nr. 5 der Richtlinie 2014/24. Vgl. auch in diesem Sinne Urteil Acoset (Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    31 Vgl. Urteil Acoset (Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    35 Vgl. entsprechend Urteil Acoset (Rn. 42).

    45 Vgl. Rn. 59 des Urteils Acoset: "... doch kann dem abgeholfen werden durch die Beachtung der in den [Rn.] 46 bis 49 des vorliegenden Urteils genannten Anforderungen bei der Auswahl des privaten Gesellschafters und die Festlegung der Kriterien für seine Eignung, denn die Bewerber müssen neben ihrer Fähigkeit, Anteilseigner zu werden, vor allem ihre technische Fähigkeit zur Erbringung der Dienstleistung sowie die wirtschaftlichen und sonstigen Vorteile nachweisen, die sich aus ihrem Angebot ergeben." In diesem Urteil hat der Gerichtshof die Bedeutung der qualitativen Auswahlkriterien betreffend die Fähigkeit zur Wahrnehmung einer Dienstleistung oder einer Konzession hervorgehoben (vgl. in diesem Sinne Brown, A., "Selection of the Private Participant in a Public-Private Partnership which is Entrusted with a Public Services Concession: Acoset (Case C-196/08)", Public Procurement Law Review , Bd. 2, 2010, S. 4), ohne jedoch die qualitativen Auswahlkriterien betreffend die Fähigkeit, ein privater Gesellschafter der zu gründenden gemischten Gesellschaft zu werden, unberücksichtigt zu lassen.

    53 Vgl. Urteil Acoset (Rn. 63).

  • EuGH, 22.12.2010 - C-215/09

    Mehiläinen und Terveystalo Healthcare - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-332/20
    Im Urteil Healthcare, wie auch im Urteil Club Hotel Loutraki u.

    Hinzu kommt, dass es im Unterschied zu der Rechtssache, in der das Urteil Healthcare(26) ergangen ist, in der die mit dem die Dienste betreffenden Teil zusammenhängenden Umstände sehr spezifisch waren, keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass in der vorliegenden Rechtssache der Teil, der die Gründung einer gemischt öffentlich-privaten Kapitalgesellschaft betrifft, von dem sich auf den integrierten Schuldienst beziehenden Teil getrennt werden kann.

    20 Urteil vom 22. Dezember 2010 (C-215/09, im Folgenden: Urteil Healthcare, EU:C:2010:807).

    21 Urteil Healthcare (Rn. 36).

    22 Urteil Healthcare (Rn. 43 und 44).

  • EuGH, 28.05.2020 - C-796/18

    Informatikgesellschaft für Software-Entwicklung - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-332/20
    39 Urteil vom 28. Mai 2020 (C-796/18, EU:C:2020:395).

    40 Schlussanträge in der Rechtssache Informatikgesellschaft für Software-Entwicklung (C-796/18, EU:C:2020:47, Nr. 109 Unternr.

  • EuGH, 10.11.2011 - C-348/10

    Norma-A und Dekom - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/17/EG - Art. 1 Abs. 3

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-332/20
    28 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. November 2011, Norma-A und Dekom (C-348/10, EU:C:2011:721, Rn. 57 und 59).

    32 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. November 2011, Norma-A und Dekom (C-348/10, EU:C:2011:721, Rn. 44).

  • EuGH, 17.05.2018 - C-531/16

    Specializuotas transportas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-332/20
    56 Vgl. Urteil vom 17. Mai 2018, Specializuotas transportas (C-531/16, EU:C:2018:324, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2020 - C-796/18

    Informatikgesellschaft für Software-Entwicklung - Vorabentscheidungsersuchen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-332/20
    40 Schlussanträge in der Rechtssache Informatikgesellschaft für Software-Entwicklung (C-796/18, EU:C:2020:47, Nr. 109 Unternr.
  • EuGH, 19.05.2009 - C-538/07

    Assitur - Richtlinie 92/50/EWG - Art. 29 Abs. 1 - Öffentliche

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-332/20
    48 Aus diesem Grund kann nach meiner Auffassung die vom Gerichtshof im Urteil vom 19. Mai 2009, Assitur (C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 21 und 23), vorgenommene Einstufung einer nationalen Regelung, die auf die Vermeidung jeder möglichen Kollusion zwischen den Teilnehmern desselben Verfahrens der Vergabe eines öffentlichen Auftrags und auf die Wahrung der Gleichbehandlung der Bewerber und der Transparenz des Verfahrens abzielte, im vorliegenden Fall nicht auf die - im Übrigen in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten - Anforderungen an die vorliegend in Rede stehende öffentliche und private Beteiligung angewendet werden.
  • EuGH, 08.07.2021 - C-295/20

    Sanresa

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-332/20
    46 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juli 2021, Sanresa (C-295/20, EU:C:2021:556, Rn. 62).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2016 - C-458/14

    Promoimpresa

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-332/20
    Vgl. in diesem Sinne auch meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen Promoimpresa u. a. (C-458/14 und C-67/15, EU:C:2016:122, Nrn. 62 und 63), in denen ich die Auffassung vertreten habe, dass eine Dienstleistungskonzession sich u. a. dadurch auszeichnet, dass die Behörde dem Konzessionär die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit überträgt, wobei es sich normalerweise um eine Dienstleistung handelt, deren Erbringung Sache der Behörde wäre (ich füge hinzu: und damit auch die Übernahme des mit dieser Dienstleistung verbundenen Risikos), und dadurch den Konzessionär zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung verpflichtet.
  • EuGH, 06.04.2006 - C-410/04

    ANAV - Freier Dienstleistungsverkehr - Öffentlicher Nahverkehrsdienst - Vergabe

  • EuGH, 02.06.2016 - C-27/15

    Pizzo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

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